Was macht der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist ein gewähltes Laiengremium welches den Pastor in folgenden Bereichen unterstützt und berät
- Jugend- & Familienarbeit
- Krankenseelsorge
- Gottesdienstgestaltung
- Förderung der Kontakte zwischen den Gruppen- & Verbänden der Gemeinde
- Ökumene
- Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungsplanung
In den regelmäßigen Sitzungen, die ca. alle sechs bis acht Wochen stattfinden, beraten Laien und Pastöre über die pastoralen Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsame Beschlüsse und verwirklichen diese. Die Sitzungen Gemeinderates sind öffentlich und jedes Gemeindemitglied hat das Recht an diesen Sitzungen als Gast teilzunehmen und sich mit Anfragen an den Gemeinderat zu wenden.
Wie wird der Gemeinderat gewählt?
Jedes Gemeindemitglied kann alle vier Jahre mit dem Erreichen des 14. Lebensjahrs seine Stimme zur Gemeinderatswahl abgeben. Die Anzahl der gewählten Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde, in der gewählt wird. Gewählt sind Kandidaten mit den anteiligen meisten Stimmen. St. Mariae Geburt zählt zurzeit zwölf gewählte Gemeinderatsmitglieder.
Neben den gewählten „Mandatsträgern“ gibt es sogenannte geborene & berufene Gemeinderatsmitglieder. Zu den Geborenen gehören u.a. der Pastor, die Gemeindereferenten und der Organist. Es können bei Bedarf auch Personen außerhalb der Kandidatenliste mit mehrheitlichem Beschluss des Rates in den Gemeinderat berufen werden. Im Gemeinderat St. Mariae Geburt sind zur Zeit zwei Ratsmitglieder nachträglich berufen worden.
Wie organisiert sich der Gemeinderat?
Der Gemeinderat wählt aus seinen eigenen Reihen
- einen Vorsitzenden,
- zwei Stellvertreter und
- einen Schriftführer
Der Gemeinderat gründet Arbeitskreise mit Themenschwerpunkten wie z.B. Jugendarbeit, Ökumene, Festausschuss, etc.. Der Gemeinderat delegiert Personen aus seinen eigenen Reihen in den Pfarrgemeinderat.
Das ganze gibt es auch illustrativ als Video!