vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahlen
vorläufiges Ergebnis der Kirchenvorstandswahlen
Jeder und jede Wahlberechtigte kann vom Tag dieser Bekanntgabe an bis spätestens Sonntag, 21. 11. 2021, Einspruch gegen die Wahl erheben. Einsprüche sind schriftlich über das Pfarramt an den Wahlausschuss zu richten.